Für einen betroffenen Mieter ist es ziemlich egal, ob die Bauarbeiten in seiner Wohnung und seinem Wohnhaus eine Sanierung sind oder eine Modernisierung. Jedenfalls während der Bauarbeiten selbst. Dreck, Lärm und Staub macht beides.
Wer von diesen Arbeiten betroffen ist und in der Wohnung wohnen bleibt, muss ständigen Zutritt für die Handwerker schaffen, kann sich in seiner eigenen Wohnung nicht mehr wohlfühlen. Möglicherweise muss er sogar eine Zeit lang beim Nachbarn auf Toilette gehen.
Auch die Möglichkeit, die viele Vermieter anbieten, während der Bauarbeiten in eine andere Wohnung zu ziehen, ist nicht für jeden wählbar. Immerhin bedeutet das einen zweimaligen Umzug. Oftmals kommt außerdem die Ankündigung einer Sanierung oder Modernisierung sehr kurzfristig, möglicherweise sogar vor dem Winter.
Sodass möglicherweise das Problem mit der Heizung steht, wenn die Fenster ausgetauscht werden müssen.
Saniert der Vermieter oder modernisiert er
In der Modernisierungsankündigung muss der Vermieter dem Mieter mitteilen, was er modernisieren möchte, was nach Abschluss der Arbeiten für eine Wohnwerterhöhung vorhanden ist und was letztlich den Mieter das kostet. Er muss in dieser Ankündigung auch mitteilen, welcher Teil der Arbeiten Modernisierung sind und welcher Teil Sanierung. Und hier beginnt es spannend zu werden. Oftmals mogeln Vermieter eine Sanierung in die Modernisierung hinein.
Mitunter ist beides auch nicht voneinander zu unterscheiden. Beispielsweise dann, wenn die Fenster so marode sind, dass sie ausgetauscht werden müssen und dabei natürlich gleich modernere Fenster eingebaut werden. Hier kann der Mieter auf einer genauen Aufschlüsselung bestehen, aus der klar ersichtlich ist, dass die Sanierungskosten aus der Modernisierung herausgerechnet wurden. Denn: Eine Sanierung bezahlt der Vermieter, eine Modernisierung der Mieter.
Alle Arbeiten, die zur Instandsetzung und Instandhaltung eines Mietobjekts gehören, also lediglich einen vorhanden gewesenen Zustand erneuern, sind Sanierungen. Modernisierung ist hingegen immer mit einer Verbesserung des Wohnwertes verbunden. Des Wohnwerts für den Mieter.
Für die Verbesserung des Wohnwerts muss der Mieter zahlen
11 % der Modernisierungskosten kann der Vermieter jährlich auf die Miete umlegen. Das bedeutet, dass nach etwa 9 Jahren die Kosten der Modernisierung vom Mieter komplett bezahlt wurden. Diese 11%-Mieterhöhung bleiben aber in der Miete enthalten, ab dann verdient der Vermieter daran.